AGB
Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und mir, Vincentina Dalies, geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme meiner Leistungen für den/die Unternehmer*in. Unternehmer*in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass ich nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der/die Unternehmer*in entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ich dem ausdrücklich zugestimmt habe.
(3) Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, z. B. in individuellen Vereinbarungen zwischen uns.
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Vertragsgegenstand sind die durch mich angebotenen Werke sowie kreative und künstlerische Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung und Gestaltung von Designleistungen, insbesondere der Grafikerstellung und Videobearbeitung und des Webdesigns. Die wesentlichen Merkmale und Bausteine entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.
(2) Sie kontaktieren mich über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch und schildern Ihr Anliegen, damit ich Ihnen nach Ihren Vorgaben ein individuelles, auf Sie abgestimmtes Angebot unterbreiten kann. Sie erhalten dann von mir ein verbindliches Angebot (= Angebot im Sinne des § 145 BGB). Erst durch Ihre ausdrückliche Beauftragung des Ihnen übersandten Angebots in Textform kommt der Vertrag zwischen uns zustande. Für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gilt: Ich übersende Ihnen ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das Bezug nimmt auf mündliche Vertragsverhandlungen oder solche in Textform. Wenn Sie hierauf nicht unverzüglich antworten, gilt Ihr Schweigen als Annahme im Sinne des § 362 HGB.
(3) Ich biete keine Rechtsberatungen an, insbesondere nicht zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und zum Medienrecht. Im Bedarfsfalle sind Sie gehalten, sich externen Rechtsrat einzuholen. Auch nehme ich keine Schutzrechtsanmeldungen für Sie vor.
§ 2 Ablauf der kontinuierlichen Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten der/s Kund*in
(1) Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt oder in Briefing- bzw. Besprechungsprotokollen festgehalten sind. Für beide Parteien gilt: Soweit ein Termin nicht eingehalten werden kann, ist der jeweils andere Vertragspartner unverzüglich ab Kenntnis zu informieren.
(2) Ich berate Sie nach ausführlicher Schilderung Ihrer Wünsche im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragestellungen. Ich dokumentiere die daraus gewonnenen Erkenntnisse, empfehle mögliche Strategien und setze diese Ihren Vorgaben entsprechend um. Sie entscheiden über die zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen.
(3) Modifikationen, die den Vertragsinhalt ändern und/oder das geplante Budget überschreiten, werden von mir in Briefing- und Besprechungsprotokollen festgehalten und an Sie übermittelt. Wenn Ihrerseits kein Einverständnis besteht, müssen Sie binnen 3 Werktagen widersprechen. Soweit sich der ursprüngliche Vertrag hierdurch ändert, werde ich dies im Protokoll kenntlich machen und bestätigen (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, müssen Sie diesem Bestätigungsschreiben binnen 3 Werktagen widersprechen.
(4) Sie verpflichten sich, mir sämtliche zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Material und Unterlagen in einem gängigen Format fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Die Frist und Art der Unterlagen ergeben sich aus individueller Vereinbarung, z. B. aus Briefing- und Besprechungsprotokollen.
(5) Sie erwerben die zur Nutzung des Materials erforderlichen, für den Zweck ausreichenden Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von Dritten und teilen mir den Lizenzumfang nachvollziehbar mit.
(6) Ist vereinbart, dass ich zunächst ein Konzept erarbeite, entwerfe ich dieses für das konkret beauftragte Werk bzw. für das Projekt oder die Strategie. Sie gestehen mir grundsätzliche Gestaltungsfreiheit zu, es sei denn, Sie erteilen im Vorfeld bindende schriftliche Vorgaben. Die genaue Anzahl der vorzulegenden Entwürfe wird im Rahmen des individuellen Vertrages bestimmt. Sollten mehrere Konzeptvorschläge vereinbart sein, müssen keine weiteren Konzeptvorschläge unterbreitet werden, wenn Sie zuvor bereits einem bestimmten Vorschlag schriftlich zugestimmt haben. Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen sind Sie verpflichtet, den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von 7 Tagen mir gegenüber schriftlich freizugeben bzw. eventuelle Modifikationswünsche möglichst präzise zu äußern. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale der Konzeptvorschläge, kann ich nach Ablauf der Frist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit Erstellung des Werkes fortfahren oder den Vertrag entsprechend § 643 BGB kündigen. Lehnen Sie den freigegebenen Vorschlag in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als dreimal ab, so habe ich das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungs-/Entwurfsphase angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. Nach endgültiger Freigabe eines Konzeptvorschlags erstelle ich auf dessen Grundlage das Werk im vertraglich vereinbarten Umfang.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbestimmungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem verbindlichen Angebot. Veröffentlichte Preise, mündliche Angebote und per E-Mail übermittelte unverbindliche Kostenschätzungen sind nicht bindend.
(2) Die Vergütung erfolgt zzgl. Fremdkosten, ggf. Spesen und Reisekosten sowie gesetzlicher Umsatzsteuer. Fremdkosten sind z. B. Kosten für Software- und Bildlizenzen und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen. Reisekosten können nach vorheriger Absprache folgende Kosten umfassen: Flüge Economy-Klasse, Bahnfahrten 2. Klasse, PKW 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer, Mietfahrzeuge nach tatsächlichem Aufwand, Hotels sowie Übernachtungen nach tatsächlichem Aufwand.
(3) Die Rechnungstellung erfolgt
bei der Erbringung von kontinuierlichen Leistungen monatlich (zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat),
bei Kurzprojekten mit Laufzeit unter einem Monat nach Abschluss des Projektes,
bei der Erstellung von Werken nach deren Abnahme bzw. Vollendung.
(4) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
(5) Ich bin bei vertragsgemäßer Leistung berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen und auch Teilleistungen nach Erbringung bzw. Fertigstellung abzurechnen. Auch diese Rechnungsbeträge sind sofort fällig.
(6) Sie geraten mit einer Zahlung – ohne dass es einer Mahnung bedarf – ganz oder teilweise in Verzug, wenn Sie nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungstellung nicht gezahlt haben.
(7) Liegen besondere Gründe vor (z. B. eine Insolvenzbekanntmachung oder verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit), bin ich berechtigt, Vorkasse zu fordern.
§ 4 Leistungszeit und Kündigung, Abbruch und Stornierung
(1) Die vereinbarten Entwürfe, das fertiggestellte Werk sowie die vereinbarten Leistungen werden von mir innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Frist vorgelegt bzw. durchgeführt.
(2) Die Nichteinhaltung dieser Termine ist dann unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch Sie beruht. Ich gewährleiste die Einhaltung der Termine, sofern alle technischen Fragen geklärt und von Ihnen zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer von Ihnen akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
(3) Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden. Von meiner Seite aus gilt dies insbesondere, wenn ich die weitere Erfüllung ablehne, Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen oder Sie fällige Abschlagszahlungen nicht leisten. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.
(4) Sie können den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund – im Falle eines zu erstellenden Werkes auch vor dessen Fertigstellung – kündigen und beenden. Hiervon bleibt mein Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für Sie vorgesehenen Kapazitäten.
(5) Bei wirksamer Beendigung des Vertrages durch Sie gehen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an bereits erstelltem Material sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung der bereits erbrachten Leistungen auf Sie über.
§ 5 Abnahme und Beanstandungen
Sofern ein durch mich erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt folgendes:
(1) Nach Mitteilung über die Fertigstellung des Werkes sind Sie innerhalb von 7 Werktagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist mir gegenüber in Textform zu erklären und detailliert auszuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Sie die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Fertigstellung des Werkes unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben. Für Eigenschaften, die auf den vertraglichen Vereinbarungen sowie einem freigegebenen Konzept beruhen, sind Beanstandungen ausgeschlossen.
(2) Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
(3) Ich bin jederzeit berechtigt, Ihnen Teile des Gesamtwerkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzule-gen. Sie müssen die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Einmal abgenommene Teile können von Ihnen später nicht mehr abgelehnt oder eine Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die Sie zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnten.
(4) Das von mir fertiggestellte und von Ihnen abgenommene Werk wird Ihnen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf einem geeigneten Speichermedium übergeben oder auf Ihren Server übertragen. Die Kosten für Speichermedium und ggf. Versand bzw. die Vergütung für den zusätzlichen Zeitaufwand bei Übertragung auf den Kundenserver bzw. Umzug auf einen anderen Server tragen Sie zusätzlich.
§ 6 Copyright, Umfang der Nutzungsrechte bzw. Lizenzen
(1) Die Urheber- und Nutzungsrechte an von mir erstellten Werken (Entwürfen, Layouts) sowie dessen Teilelementen liegen bei mir.
(2) Ist die Übertragung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich geregelt worden, vereinbaren wir für diesen Fall als Auffangregelung, dass Sie für sämtliche durch mich gelieferten Werke im Zweifel räumlich und zeitlich unbegrenzte, nicht-ausschließliche, einfache Nutzungsrechte ab Vergütung (Zahlungseingang bei mir) eingeräumt bekommen haben.
(3) Wir vereinbaren, dass die Nutzungsrechteübertragung auch für mit Ihnen im Konzern verbundene Unternehmen gilt. Das heißt, Sie dürfen Unternehmen, an denen Sie durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, bzw. Unternehmen, die an Ihnen durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, Unterlizenzen im Rahmen der hier vereinbarten Lizenz vergeben. In diesem Fall werden Sie mich darüber informieren.
(4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bedarf die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ansonsten meiner Einwilligung.
(5) In Fällen, in denen Ihnen nicht-exklusive, einfache Nutzungsrechte eingeräumt worden sind, ist es mir gestattet, das Werk weiterhin kommerziell zu verwerten und Dritten ebenfalls Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere kann ich die von mir gefertigten Werke für Eigenwerbung nutzen.
(6) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden die Nutzungsrechte ausschließlich an den abgenommenen finalen Werkversionen, nicht an vorherigen Entwürfen etc. eingeräumt.
(7) Sie verpflichten sich, den Umfang der Lizenznutzung offenzulegen und mich über jede neue Nutzung der von mir erstellten Werke zu informieren, um zu bestätigen, dass diese unter Ihre zuvor erworbenen Lizenzvereinbarungen fällt.
(8) Ich habe grundsätzlich das Recht, als Urheberin genannt zu werden, es sei denn, es ist ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 7 Rechte Dritter und Haftung für Rechtsverletzungen
(1) Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Materialien, Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Ich nehme keine wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Prüfungen des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials oder der von Ihnen gewünschten Inhalte vor. Sie stellen mich hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichten sich, mir die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen, wenn ich meiner Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt haben.
(2) Ich verpflichte mich, Werke frei von Rechten Dritter bzw. mit ausreichenden Nutzungsrechten im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu liefern. Nach meiner Wahl sind die Nutzungsrechte durch mich oder durch Sie direkt zu erwerben.
(3) Ich hafte nicht für gesetzliche Ansprüche Dritter auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellen Sie mich auf erstes Auffordern frei.
§ 8 Vertraulichkeit, Speicherung und Rückgabe von Originalen und Daten
(1) Ich verpflichte mich, über alle im Rahmen meiner Tätigkeit für Sie und auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
(2) Wenn Sie es ausdrücklich verlangen, werde ich nach Vertragsbeendigung alle mir von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, löschen; auf vorheriges Verlangen lasse ich Ihnen zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten Informationen oder Inhalte zukommen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an Sie herauszugeben oder auf Ihr Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten. Diese Vereinbarung hat keine inhaltliche Auswirkung auf etwaige Lizenzen.
(3) Ebenso verpflichten Sie sich, die von mir erhaltenen Unterlagen, insbesondere Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die nicht offenkundig sind, auch nach Ablauf des Vertrages oder Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln. Jegliche Hardware ist an mich zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. In besonderen Fällen, in denen ich die Rückgabe oder Löschung einer Datei (und eventueller Kopien) verlange, haben Sie 30 Tage Zeit, um dieser Bitte nachzukommen.
(4) Ich bin nicht verpflichtet, Quelldateien, verkörperte Originale, Werke, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quellcodes, aufzubewahren. Wünschen Sie die Aufbewahrung und/oder Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 9 Gewährleistung
(1) Sofern ein durch mich erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Ist das Werk mangelhaft im Sinne des § 633 BGB, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen und im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder den Preis zu mindern oder bei Selbstvornahme der Nacherfüllung Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen.
(2) Verlangen Sie Nacherfüllung, erfolgt diese nach meiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Neuerstellung mangelfreier Werke.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bzgl. eines durch mich erstellten Werkes beträgt ein Jahr ab Abnahme oder, wenn nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist, ab Vollendung.
(4) Als Beschaffenheitsangaben gelten nicht: Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in allgemeinen öffentlichen Äußerungen.
(5) Kein Mangel ist es, wenn eine Webseite, die für Suchmaschinen optimiert wird, einen bestimmten Rang nicht für eine bestimmte Dauer einnimmt und entsprechend auffindbar ist, da alle Suchmaschinen ihre Technik und ihre Ranglistenberechnungen ständig verändern und somit die Ranglisten permanent variieren. Eine Garantie für einen bestimmten Rang oder Seite eins der Suchmaschinenergebnisse gebe ich nicht.
(6) Gewährleistungsansprüche bestehen dann nicht, wenn Sie Änderungen an den von mir erbrachten Leistungen vorgenommen haben oder von Dritten haben vornehmen lassen, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
(7) Ergibt die Untersuchung eines behaupteten Mangels, dass dieser nicht besteht bzw. keinen Gewährleistungsanspruch gegen mich auslöst, kann ich Ihnen die für die Verifizierung und Mängelbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen in Rechnung stellen.
(8) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch mich, meine gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen verursacht wurden• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist,
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten),
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart,
und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch mich, meine gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen verursacht wurden, hafte ich stets unbeschränkt
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart,
und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von mir, meinen gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Ich hafte nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Ich nehme keine wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Prüfungen des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials oder der von Ihnen gewünschten Inhalte vor. Ich werde Sie jedoch auf mit meinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald ich hiervon Kenntnis erlange. Verletzen meine Werke die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen von Ihnen beruhen, so haften Sie im Innenverhältnis allein. Sie stellen mich hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichten sich, mir die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen, wenn ich meiner Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt habe. Soweit meine Schadensersatzhaftung nach den vorangegangenen Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung meiner Angestellten, freien Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen.
(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für Schadsoftware wird unbeschadet des Abs. 1 ausgeschlossen.
§ 11 Eigenwerbung
Ich bin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt, das für Sie erstellte Werk oder die für Sie erbrachten Leistungen in meinem Portfolio auf meiner Webseite, meinen Social-Media-Kanälen oder anderen Arten von Werbemitteln als Referenz aufzuführen. Ich bin berechtigt, für diesen Zweck u. a. auch Vervielfältigungen herzustellen und zu Eigen-Werbezwecken zu nutzen.
Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:
Online-Nutzung: soziale Medien (z. B. Instagram und Facebook),
Online-Nutzung: digitale Portfolios,
Online-Nutzung: Marketing-E-Mails und Newsletter,
Online-Nutzung: digitale Werbung (z. B. Facebook und Google Ads),
Druckverwendung: gedruckte Portfolios,
persönlicher und privater Gebrauch.
§ 12 Dienstleistungen Dritter
Soweit es für die Durchführung des Vertrages notwendig ist, weitere Dienstleister hinzuzuziehen, kommt der Vertrag direkt zwischen dem Dritten und Ihnen zustande. Eine Rechnungstellung erfolgt ebenso in der Regel direkt durch den externen Auftragnehmer, auch wenn der Vertrag auf Empfehlung durch mich zustande kommt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Für Verträge, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort mein Geschäftssitz.
(2) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mein Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.